Vergütung einer Photovoltaik-Anlage nach EEG
Solarstrom verkaufen – Mit einer Photovoltaik-Anlage legen Sie Ihr Geld zukunftsorientiert an.
Grundlage dafür ist das Erneubare-Energien-Gesetz (kurz EEG genannt), das am 29. März 2000 in Kraft trat. Das Gesetz regelt die Abnahme des von Ihrer Photovoltaik-Anlage erzeugten Stroms durch den zuständigen Netzbetreiber zu einem festen Tarif über 20 Jahre plus den restlichen Monaten des Inbetriebnahmejahres. Eine Investitionssicherheit die ihresgleichen sucht.
Ziel des EEG ist es, die Modulpreise durch gesteigerte Produktion zu verringern und gleichzeitig den Anteil regenerativer Energien am Strom-Mix zu erhöhen. Der große Vorteil für Sie: Die gesetzlich garantierten Vergütungen sind im Vergleich zu den immer wieder stark schwankenden Kapitalmärkten eine sichere Einkommensquelle, mit der Sie über die gesamte Vergütungsdauer kalkulieren können.
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Nach der gesetzlichen Vergütungsdauer produziert Ihre Photovoltaik-Anlage weiterhin „kostenlos“
Strom und so sparen Sie auch zukünftig einen großen Teil der Stromkosten. Und das noch viele weitere Jahre bei einer Lebensdauer Ihrer Photovoltaik-Anlage, die in der Regel bei ca. 30 – 40 Jahren liegt.
Den aktuellen Stand des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) finden Sie zum nachlesen und zum download unter: www.erneuerbare-energien.de
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